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Ente des Tages: Antisemitismus
und das Bestreiten des jüdischen Selbstbestimmungsrechts
- 17.10.2018 - Joel Dörfler - Bei einer wirklich
atemberaubenden Mixtur von Spitzfindigkeit und Dreistigkeit
wie der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der
International Holocaust Remembrance Alliance IHRA) ist es
schwer zu überbieten, dass "dem jüdischen Volk das Recht auf
Selbstbestimmung abzusprechen, dass z.B. die Behauptung, der
Staat Israel sei ein rassistisches Unternehmen", ein
maßgebliches Kennzeichen von Antisemitismus ist.
Aber weil diese These jetzt ein endlos wiederholtes
zionistisches Gesprächsthema geworden ist; und weil das
US-Außen- und das US-Bildungsministerium die
"Arbeitsdefinition" der IHRA übernommen hat, während ihre
Übernahme in den Anti-Semitism-Awareness Act zur Zeit im
Kongress noch anhängig ist - ist es unbedingt erforderlich,
die verschiedenen Gelegenheiten zu analysieren, bei denen
die Einsatz der "Selbstbestimmung" der IHRA gefährlich
verwirrend ist.
Um mit dem Offensichtlichsten zu beginnen: Wenn das
Bestreiten des jüdischen "Selbstbestimmungsrechts" ein
Beweis für Antisemitismus ist, wie sollen wir dann das
gleiche Recht der Einheimischen nennen, die Jahrhunderte
lang in Palästina gelebt haben? Netanyahus Likudpartei hat
niemals einen souveränen palästinensischen Staat
gutgeheißen. Noch aufschlussreicher ist jedoch, dass die
große Mehrheit der Israelis eine Art "Zwei-Staaten-Lösung"
aus rein pragmatischen Gründen und nicht als ein Recht
befürwortet hat. Befürworter haben vorgebracht, dass zwei
Staaten die "demografische Gefahr" für Israels jüdischen
Charakter beseitigen würden. Sie behaupteten, es würde das
Ausmaß an Gewalt verringern und Frieden zustande bringen.
Sie behaupteten, ein palästinensischer Staat würde es Israel
ermöglichen, weiterhin (sic!) ein demokratischer Staat zu
sein. Was alle diese angeblich "aufgeklärten" Argumente
gemeinsam haben, ist die Annahme, dass Israel (d.h. die
israelischen Juden) aus Gründen des Eigeninteresses einigen
Palästinensern irgendeinen Staat zugestehen sollte. Die
Idee, dass Palästinenser das "Recht" auf einen Staat haben,
ein Recht, das sich aus dem Prinzip der nationalen
Selbstbestimmung ableitet, und die Anerkennung, dass solch
ein Recht, wie alle Rechte, für israelische Juden nicht
Sache von "zugestehen" oder "aushandeln" ist – das war
niemals Teil dieser Debatte.
Es ist eine wirklich umwerfende Heuchelei in der Behauptung,
dass das Bestreiten eines jüdischen Rechts auf
"Selbstbestimmung" niederträchtiger Antisemitismus ist,
während das Bestreiten desselben Rechts der Palästinenser
berechtigt oder wichtig ist.
Aber das ist nur ein Teil des Problems.
Nach der IHRA ist es ein verräterisches Zeichen, wenn das
Bestreiten eines jüdischen Rechts auf Selbstbestimmung als
Ausdruck von ruchlosem Antisemitismus von der Behauptung
begleitet wird, der Staat Israel sei ein "rassistisches
Unternehmen". Die Logik dahinter ist gelinde geagt
verworren. Es gibt Leute, die behaupten, dass europäische,
nordafrikanische, äthiopische, jemenistische,
nordamerikanische und irakische Juden kein Recht auf
"Selbstbestimmung" in Palästina hatten oder haben, aber
bestreiten, dass Zionismus und der Staat Israel ein
"rassistisches Unternehmen" ist. Sind diese Leute
Antisemiten? Andere Leute behaupten, dass die Juden der Welt
tatsächlich ein Recht auf nationale Selbstbestimmung in
Palästina haben, aber darauf bestehen, dass das zionistische
Projekt in der Praxis durchwegs "rassistisch" gewesen ist.
Sind diese Leute Antisemiten? Und es gibt noch andere, die
sowohl der Meinung sind, dass Israel rassistisch ist, als
auch dass die Juden der Welt kein Recht auf Selbstbestimmung
in Palästina haben. Sind diese beiden Ansichten
antisemitischer als nur eine? Warum?
In Wahrheit ist keine dieser Auffassungen eo ipso
antisemitisch, wenn wir Antisemitismus so verstehen, wie er
immer verstanden worden ist: z.B. als unverbesserlichen Hass
auf Juden und eine Überzeugung, dass Juden genetisch böse
und eine unverselle Bedrohung sind.
Die Behauptung, dass "Völker" ein "Recht auf
Selbstbestimmung" haben, ist ein relativ neu. Sie war Teil
eines neuen nationalistischen Diskurses, der im 19.
Jahrhundert in Mittel- und Osteuropa aufgetaucht ist; sie
erhielt durch Woodrow Wilson globale Geltung sowie am Ende
des 1. Weltkrieges durch Lenin; und sie wurde als Prinzip
des internationalen Lebens nach dem 2. Weltkrieg mehr oder
weniger festgelegt. Es wurde unter anderem ausdrücklich in
der Resolution 2625 der UN-Generalversammlung (1970)
genannt, die feststellte, dass "alle Völker das Recht haben
frei, ohne äußere Einmischung über ihren politischen Status
zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung zu verfolgen... und [dass] jeder
Staat verpflichtet ist, dieses Recht zu respektieren".
In dieser Idee eines "Rechts" auf nationale Selbstbestimmung
liegt viel Inspirierendes, aber auch viel Unklares und
Problematisches. Zu den offensichtlichsten Problemen gehört
a) die Schwierigkeit zu bestimmen, was ein "Volk"
konstituiert; b) die Schwierigkeit die Identität dieser
speziellen "Völker" zu bestimmen, die ihr mutmaßliches
"Recht" auf Selbstbestimmung ausüben sollen, und c) die
Schwierigkeit zu präzisieren, was es für "ein Volk"
bedeutet, seinen eigenen Staat zu besitzen.
Keines dieser Probleme ist leicht zu lösen. - Sollen
die Basken als "Volk" gelten, das ein Recht auf nationale
Selbstbestimmung hat? Oder die Bretonen? Die australischen
Aborigines, die Lakota Sioux, Afro-Amerikaner? Und was ist
mit Juden? Was genau macht sie zu einem "Volk" so wie es
z.B. die Norweger sind?
Ist es anti-baskisch oder antisemitisch zu behaupten, dass
Basken oder Juden keine "Völker" sind, die ein
politisch-territoriales "Recht" auf Selbstbestimmung haben?
Welche Kriterien sollten für die Beantwortung dieser Fragen
herangezogen werden?
Der "Begriff Volk" ist in nicht nur in der Theorie
problematisch. Das "Recht auf Selbstbestimmung" wird in der
aktuellen Welt der internationalen Politik nur sehr selektiv
anerkannt. Es gibt schätzungsweise 35 Millionen Kurden, die
in einem zusammenhängenden Gebiet der heutigen Türkei, des
heutigen Iran, Irak und Syrien leben. Die meisten dieser
Volksgruppen betrachten sich selbst als "Kurden", aber keine
von ihnen ist derzeit in der Lage, ihr "Recht" auf nationale
Selbstbestimmung de-jure auszuüben. Auch nicht die Tibeter
und nicht die Igbo von Nigeria, nicht die Tschetschenen,
usw. Wie sollen wir die bezeichnen, die dagegen sind, dass
sie das tun?
Und dann ist da die Frage: Welche Folgen hat die Ausübung
des "Rechts auf Selbstbestimmung", im Sinne von: was
"erlaubt" es? Soll z.B. angenommen werden, dass ethnische
Polen "Inhaber" von Polen sind? Ist es in der Weise ihr
Staat, dass polnische Bürger, die nicht ethnische Polen
sind, im polnischen nationalen "Haus" effektiv"Gäste" sind,
ob willkommen oder nicht? Noch vor wenigen Jahren waren
aufmerksame (nachdenkliche) Beobachter der Meinung, dass
diese Art von völkischem, "integralem" Nationalismus ein
Ding der Vergangenheit war. Aber das ist nicht mehr so. Wie
zahlreiche Kommentatoren beobachtet haben, lebt der
rassisch-native Nationalismus auf erschreckende Weise wieder
auf, nicht nur in Ungarn oder Polen, sondern auch in Trumps
Amerika. Wie Eva Illouz treffend beobachtet: "Israel hat in
der Tat für das Modell, das diese Nationen anstreben,
Pionierarbeit geleistet: durch Begründung der
Staatsbürgerschaft auf ethnischer und religiöser
Zugehörigkeit und die energische Bekämpfung "ethnischer,
religiöser oder rassischer Schwächung (dilution) seines
Landes durch Immigranten oder universelle Rechte".
Über Jahre, ja Jahrzehnte hinweg hat sich der Staat Israel,
noch vor der Verabschiedung des schädlichen
"Nation-State"-Gesetzes durch die Knesset, in Shlomo Sands
Worten betrachtet als "der kollektive Besitz der Juden der
Welt, ob sie Gläubige sind oder nicht, anstatt als ein
institutioneller Ausdruck demokratischer Souveränität der
Gesamtheit der Bürger, die in ihm leben". Aber in dem
seltsamen moralischen Universum der IHRA stellt das
Infragestellen des "Rechts der jüdischen Menschen" ihre
"Selbstbestimmung" auf eine so offensichtlich reaktionäre
Weite auszuüben "Delegitimierung" dar, und "Delegitimierung"
ist ein Beweis von Antisemitismus. Die Schlussfolgerungen
sind wirklich bizarr. Wie Nathan Thrall aufgezeigt hat,
gehören nach dieser Logik die, "die der Meinung sind, Israel
sollte ein Staat für alle seine Bürger sein, mit gleichen
Rechten für Juden und Nicht-Juden", eo ipso in die Kategorie
der delegitimierenden Antisemiten, und praktisch sind alle
Palästinenser (und ein Großteil der ultra-orthodoxen
Juden in Israel, die aus religiösen Gründen ablehnen)
[ebenfalls] des Antisemitismus schuldig, weil sie wollen,
dass Juden und Palästinenser weiterhin in Palästina leben,
aber nicht in einem jüdischen Staat".
Das Prinzip der nationalen Selbstbestimmung ist eindeutig
verwirrend. Es gibt sehr wenige Völker, die konsequent
hinter seiner Anwendung stehen. Die Linke neigte historisch
dazu, internationale Prinzipien zu fördern und misstrauisch
auf die meisten Arten von Irredentismus oder atomisierenden
Partikularismus zu blicken, hat aber auch enthusiastisch
antikoloniale Kämpfe für die nationale Befreiung in
Algerien, Vietnam, Angola, Mozambique und Palästina
unterstützt. Die Rechte tendierte historisch dazu, die
Fortdauer der von Weißen dominierten Siedler-Regime zu
unterstützen, die sich mit nativen Beschwörungen rassischer
Reinheit zu Hause fühlen und essentialisierenden
Vorstellungen des Begriffs von Volk (peoplehood)
beipflichten, aber mit dem universalistischen Idealismus von
Wilson nicht zufrieden sind. Während der 1990er Jahre
schienen sowohl die Linken als auch die Rechten nicht recht
zu wissen, wie sie auf die Desintegration Jugoslawiens und
der Sowjetunion und die Gründung zahlreicher neuer Nationen
reagieren sollten. In der Tat scheint es letzten Endes, dass
Positionen und Einstellungen zu "Nationalismus" und
"nationale Selbstbestimmung" kontextbezogen, in zeitlicher
Hinsicht fließend und nicht immer beständig sind.
Was hat all dies mit Antisemitismus zu tun? Wenn es eine
schlüssige Linie der Gedankengänge im gegenwärtigen
zionistischen Mantra gibt, dann ist es, dass das Bestreiten
"des Rechts des jüdischen Volkes auf nationale
Selbstbestimmung" Antisemitismus ist, weil es "selektiv"
(lies: voreingenommen) beschworen wird. Juden werden
angeblich anders als andere Völker behandelt. Juden werden
für spezielle Kritik, Beschämung und Delegitimierung
"herausgegriffen" (ausgewählt). Und warum? Antismitismus à
la 21. Jahrhundert.
Lassen wir die Tatsache beiseite, dass der allzu bekannte
zionistische Refrain vom "herausgegriffen" (ausgewählt)
immer sehr problematisch war, um nicht zu sagen
unaufrichtig. Es ist an den Haaren herbeigezogen, wenn
behauptet wird, alle würden (abgesehen von den Fieberträumen
von Alan Dershowitz) ernsthaft meinen, dass alle "Völker"
der Welt ein Recht auf nationale Selbstbestimmung haben
außer für die Juden! Aber es scheint tatsächlich das zu
sein, was die derzeitige zionistische Vorwurf (punch line)
suggeriert.
Inzwischen, wieder in der Welt der Realität, ziehen die
israelische Regierung und ihre Verbündeten alle Hebel ihrer
Propaganda in einem hektischen und aggressiven Bemühen
Kritik an und aktiven Widerstand gegen die israelische
Politik gegenüber den Palästinensern zu stoppen. Eine
wesentliche Rolle in der derzeitigen Kampagne spielt die
gespenstische Bedrohung durch den "Neuen Antisemitismus",
der von denen angeführt wird, die die Rechte der
Palästinenser verteidigen. (Der Antisemitismus von Orban und
seinesgleichen wird heruntergespielt oder ignoriert.) Und in
der Erfindung dieser "neuen" Art antisemitischer Bedrohung
wollten seine Veranstalter Israel schamlos in den Mantel
universeller Prinzipien einzuhüllen, indem sie sich auf
Wilsons "Selbstbestimmung" berufen.
Die Propagandisten, die nützlichen Idioten, Mitläufer und
echten Gläubigen, die diese Sprache sprechen, werfen
konzeptionelle Spaghettis an die Wand in der Hoffnung, dass
einige davon kleben bleiben. Es ist wichtig, dass wir dafür
sorgen, dass sie nicht kleben bleiben.
Quelle Übersetzung: K. Nebauer
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Großer BDS Gewinn in
Deutschland
- Riri Hylton - 17. 10. 2018 - Unterstützer der BDS -
Boykott, Desinvestition und Sanktionen - Bewegung in
Deutschland haben einen zweijährigen Gerichtskampf gegen
eine lokale Behörde gewonnen, die einen rechtlichen
Präzedenzfall für den BDS-Aktivismus in dem Land schaffen
könnte.
Am 27. September entschied das Verwaltungsgericht der
nordwestdeutschen Stadt Oldenburg, dass die Entscheidung der
Gemeinde, eine BDS-Veranstaltung 2016 abzusagen ,
rechtswidrig gewesen sei . Er stellte fest, dass der
Stadtrat "das Grundrecht der Versammlungsfreiheit des
Beschwerdeführers" sowie die Meinungsfreiheit "untergraben"
habe, die "stark beeinträchtigt worden sei (und wird)".
"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als
unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in
der Gesellschaft eines der bedeutendsten Menschenrechte
überhaupt."
Das Urteil, das erste seiner Art in Deutschland, könnte
weitreichendere politische Auswirkungen auf den
BDS-Aktivismus haben, sagte Ahmed Abed, der Anwalt, der die
Organisatoren vor Gericht vertrat. "Diese Entscheidung
könnte große Auswirkungen haben, denn es ist das erste Mal,
dass ein Verwaltungsgericht erklärt hat, es sei
rechtswidrig, eine BDS-Veranstaltung abzulehnen."
Der Fall - Im April 2016 hat der Oldenburger Stadtrat
vereinbart, im PFL, einem städtischen Kulturzentrum, ein
Treffen mit dem Titel "BDS - Die palästinensische
Menschenrechtskampagne stellt sich vor" zu veranstalten. Am
13. Mai, fünf Tage vor dem geplanten Treffen, zog die
Gemeinde die Genehmigung zurück und verwies auf die Angst
vor Gewalt.
Nicht überzeugt reichte der Veranstalter Christoph Glanz
eine Klage ein, die ein langes und langwieriges
Gerichtsverfahren auslöste.
Die Stadt behauptete, dass sie zu der Zeit gewarnt worden
war, einen Protest von etwa 80-100 Personen vorwegzunehmen,
wenn das Treffen fortgesetzt würde und beschlossen, ihre
schriftliche Zustimmung zu annullieren, um öffentliche
Unordnung zu verhindern.
Oldenburg, sagte Glanz zur "Elektronischen Intifada", sei
"von Antideutschen beherrscht", ein Teil der deutschen
Linken, der Kritik an Israel mit Antisemitismus gleichsetzte
und angeblich mobilisiert habe. Anstatt die Veranstaltung zu
schützen, haben sie [die Stadt] von uns Abstand genommen",
sagte Glanz.
Der wahre Grund für die Stornierung wurde jedoch im Laufe
der Zeit klarer. Das Gericht stellte fest, dass die
Entscheidung, die Unterstützung zurückzuziehen, eher mit dem
Druck von außen als mit der Angst vor Gewalt zu tun hatte.
Das Gerichtsverfahren brachte eine E-Mail zutage, die Frank
Hinrichs, ein Staatsbeamter, am 17. Mai an die Mitarbeiter
im Büro des Oberbürgermeisters geschickt hatte: "Ich habe
gerade wieder mit dem Oberbürgermeister gesprochen. Die
Argumentationslinie sollte sich nicht ändern. Wir ziehen aus
Sicherheitsgründen aus. Wenn ein Gericht anders behauptet,
dann sei es so. Wir werden nicht ohne ein Urteil buckeln. "
Die Stadt hatte
ein örtliches Gymnasium als alternativen Ort für das Treffen
vorgeschlagen, nur um das Angebot ein zweites Mal
zurückzuziehen. Das Gericht hat eine weitere E-Mail
erhalten, die ebenfalls von Hinrichs am 18. Mai, dem Tag der
geplanten Veranstaltung, geschickt wurde: "Der
Oberbürgermeister wünscht, dass die Veranstaltung abgesagt
bleibt."
Das Gericht stellte fest, dass die Deutsch-Israelische
Gesellschaft das Büro des SPD-Oberbürgermeisters Jürgen
Krogmann kontaktiert und ihn aufgefordert hatte, die
Veranstaltung abzusagen .
"Es geht um grundlegende demokratische Rechte, und diese
Rechte wurden durch den Druck der zionistischen Lobby
unterminiert", sagte Glanz der "Electronic Intifada".
Abed stimmte zu.
"Vor der Anhörung des Gerichts hat der Stadtrat immer
bestritten, dass dies eine politische Entscheidung ist. Im
Gericht änderten sie ihre Position und sagten, dass BDS
antisemitisch sei. Wir haben das abgelehnt und darauf
hingewiesen, dass es um Menschenrechte in Palästina geht ",
sagte Abed.
Die Gemeinde habe, so fügte er hinzu, einfach "zu einem
Zeitpunkt entschieden, dass sie [die Veranstaltung] wegen
des Drucks von außen absagen würden."
Die Politik hat
auf die wachsende Unterstützung des BDS an der Basis in
Deutschland in mehrfacher Hinsicht reagiert, oft in der
Hoffnung, die Bewegung aus der Welt zu schaffen. So haben
Frankfurt und München im vergangenen Jahr beschlossen,
BDS-Aktivisten daran zu hindern, öffentliche Räume für
politische Zwecke zu nutzen.
Im Mai erklärte der Berliner Legislativrat BDS offiziell für
antisemitisch , während Parteien im gesamten Bundestag einen
Beschluss verabschiedeten , der die Justiz dazu veranlasste,
zu prüfen, ob BDS als kriminelle Aktivität eingestuft werden
könne.
Im Juni wurde Uwe Becher, der stellvertretende Frankfurter
Bürgermeister, mit den Worten zitiert, dass Künstler, die
BDS unterstützen, in der Stadt "nicht willkommen" seien und
dass Veranstaltungen mit BDS-Anhängern den Verlust von
Stadtgeldern riskieren.
Der Oldenburger Fall ist daher ein wichtiger Sieg für
BDS-Aktivisten in Deutschland, aber eine Anfechtung könnte
noch vor einem höheren Gericht stattfinden. Abed hält dies
jedoch für unwahrscheinlich.
"In diesem Fall waren die Verletzungen der Redefreiheit und
der Vereinigungsfreiheit so gravierend, dass sie [die Stadt]
keine Chance haben."
Quelle
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