LVAL 8 .
Am schärfsten ist die Kritik im Blog "Brodaganda[11]", die Broder die Verbreitung von Lügen vorwirft, und auf der Website von Erhard Arendt, die Broders eigene Website in Design und Inhalt parodiert.
Wegen persönlicher Angriffe und umstrittener Zitate stand Broder mehrfach vor Gericht.
1986 erwirkte der Intendant des Frankfurter Schauspiels, Günther Rühle, eine einstweilige Verfügung, durch die der Verkauf von Broders Buch „Der ewige Antisemit“ vorübergehend gestoppt wurde. Hintergrund war der Theaterskandal um das Fassbinder-Stück Der Müll, die Stadt und der Tod. Rühle hatte sich trotz öffentlichen Widerspruchs für die Aufführung entschieden und soll in diesem Zusammenhang von einem „Ende der Schonzeit für die Juden“ gesprochen haben. Das Gerichtsverfahren endete in der Hauptsache mit einem Vergleich.
1994 klagte Gert von Paczensky erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen die Bezeichnung "linker Antisemit", mit der Broder ihn und Alice Schwarzer belegt hatte.[12].
2004 veröffentlichte der Soziologe Y. Michal Bodemann einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, in dem er plakativ Juden an die Stelle im Diskurs über sogenannte Parallelgesellschaften stellte, den üblicherweise Muslime oder Türken einnehmen.[13] Daraufhin bezeichnete Broder Bodemann auf seiner Website als einen „promovierten Schwachkopf“ und „selbstgerechten Trottel“, der so „dumm“ sei, „dass verglichen mit ihm ein Kuhfladen noch als Pizza Margarita durchgehen könnte“. Broder stellte ihn zudem in der Rangfolge seiner „Schmocks der Woche“ weit nach oben: „Der nächste Schmock der Woche wird es schwer haben, sich gegen ihn zu behaupten“; er sei „der Megaschmock des Jahres“. Bodemann klagte Broder auf Schadenersatz. Das Landgericht München I schlug in dieser Sache Anfang 2007 einen Vergleich vor, bei dem Broder 5000 Euro an Bodemann zahlen würde. [14]
2005 nannte Broder Abraham Melzer eine "Kapazität für angewandte Judäophobie".[15] Melzer – von Broder regelmäßig in Anspielung auf die Bezeichnung GröFaZ (für Adolf Hitler) als „GRÖVAZ“ (größter Verleger aller Zeiten) bezeichnet – klagte gegen LVAL 9 diese Aussage vor dem Landgericht Frankfurt auf Unterlassung und bekam überwiegend Recht. Vor der Entscheidung kommentierte Broder das Verfahren gegenüber der Süddeutschen Zeitung (in Anspielung auf den Volksgerichtshof) mit den Worten: „Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht.“[16] In dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.