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Der
Nahostexperte aus der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat gegen
seinen Arbeitgeber, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die BpB
einen ersten wichtigen Etappensieg vor dem Arbeitsgericht in Bonn errungen.
Watzal wird seit Jahren von der Israellobby zusammen mit dem Präsidenten Thomas
Krüger öffentlich gemobbt und bloßgestellt wider jeglichen Anstand und unter
massiver Verletzung der Fürsorgepflicht. Das Palästina-Portal freut sich deshalb
ganz besonders über die Ohrfeige, die Krüger vom Arbeitsgericht verpasst
bekommen hat, weil es die menschenverachtende Jagd auf einen unbescholtenen und
renommierten Experten in Sachen Israel und Palästina seit über sieben Jahren
dokumentiert hat. Dass Watzal erst jetzt gegen diese miesen Machenschaften
gerichtlich vorgegangen ist, verwundert mich. Das wirkliche "corpus delicti" in
dieser Sache ist nicht Watzal, sondern der Präsident der BpB. Er gehört an den
öffentlichen Pranger gestellt.
Wie aus der Berichterstattung über den Prozess zu entnehmen ist, hat es einen
Beschwerdebrief eines Abgeordneten Uhl an den Innenminister gegeben, in dem er
sich darüber ausgelassen habe, dass Watzal die unabhängige jüdische Zeitschrift
"Der Semit" auf seinem Blog erwähnt habe. Dies sei verwerflich und deshalb
müssen Watzal aus der BpB entfernt werden. Dass unsere Volksvertreter
"ahnungslos" sind, wissen wir nicht erst seit es der Plagiator zu Guttenberg es
über seine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen verkündet hat. Auch der
Chefredakteur des "Semit" Abraham Melzer hat über die aktuelle Stunde zum
vermeintlichen Antisemitismus in der Linkspartei, die eher einem Horrorshow
glich über unsere auch so ehrbaren Volksvertreter geschrieben: "Selten haben
Abgeordnete in diesem Ausmaß ihre Unkenntnis, Ahnungslosigkeit, Ignoranz und
Bösartigkeit unter Beweis gestellt. Es war in der Tat eine "Sternstunde" des
deutschen Parlamentarismus, die eher an die Schauprozesse in Moskau und Prag
erinnerte, als an eine seriöse Debatte."
Das
Palästina-Portal und alle Demokraten sollten Watzal in seinem Kampf für die
Meinungs- und Pressefreiheit gegen die BpB und, das Innenministerium
unterstützen E. Arendt, 13.1.2012
Leitbild der Bundeszentrale für
politische Bildung
(Herrn Thomas Krüger anscheinend unbekannt)
>>>
Das Urteil gegen die BpB spricht für sich: Es steht auf
der Internetseite des Arbeitsgerichtes in Bonn:
Urteil - BRD gegen Ludwig
Watzal - Aktenzeichen - 1 Ca 2439/11
1. Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben vom 28.07.2011
erfolgte Aufhebung der Telearbeit gemäß Vereinbarung vom 26.04.2010
durch die Beklagte unwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Wahrnehmung seines
Arbeitsplatzes in Form von alternierender Telearbeit gemäß der
Vereinbarung vom 26.04.2010 über den Ablauf des 31.10.2011 hinaus
weiter zu gewähren.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Streitwert 4.000,00 € |
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Teilerfolg
gegen Mobbing
Journalist setzte sich gegen
Bundeszentrale für politische Bildung durch
Karin Leukefeld
Quelle:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/215503.teilerfolg-gegen-mobbing.html
Der Journalist und Redakteur bei der
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Ludwig Watzal, hat vor
dem Bonner Arbeitsgericht erfolgreich seinen Telearbeitsplatz
verteidigt.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte
Watzal gekündigt, nachdem er einen bissigen Kommentar über die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf seinem privaten Blog
veröffentlicht hatte. Die Richterin am Bonner Arbeitsgericht stellte
klar, dass die private Meinungsäußerung eines Angestellten kein
Kündigungsgrund sein könne. Die Kündigung sei unwirksam.
In seinem Kommentar hatte Watzal eine Aktuelle
Stunde zum angeblichen Antisemitismus in der Linkspartei (25. Mai
2011) kommentiert und auf seinem privaten Blog »Between the Lines«
veröffentlicht. Tags darauf meldete sich Henryk M. Broder zu Wort
und hetzte in hämischer Weise auf seinem Blog (Achse des Guten, Der
rasende Ludwig) gegen Watzal. Der nahm seinen Beitrag zwei Tage
später aus dem Netz.
Schweres Fahrwasser durch Kritik an Israel
Seit Jahren wird Watzal von Broder und
»Israel-Freunden« um Honestly Concerned gemobbt. Inzwischen wird die
Internetseite wegen ihrer Feindseligkeit gegen den Islam vom
Verfassungsschutz beobachtet. Dennoch erfolgte die Kündigung Watzals
Ende Juli 2010, nachdem sich kurz zuvor der CSU-Innenpolitiker
Hans-Peter Uhl beschwert und gefordert hatte, Watzal aus der
Bundeszentrale zu entfernen. Dabei ging Uhl nicht auf den
inkriminierten Text vom Mai ein, sondern monierte, dass Watzal die
Zeitschrift »Der Semit« erwähnt hatte, als sei das anrüchig.
Jörg Pieper, der die Bundeszentrale vor dem
Arbeitsgericht vertrat, sagte, die Eignung Watzals für einen
Telearbeitsplatz sei seit Jahren in Frage gestellt worden. Mit
seinen »Israel-kritischen Äußerungen« habe Watzal die Bundeszentrale
in »schweres Fahrwasser« gebracht, weswegen sich auch das
Innenministerium eingeschaltet habe. Nach einem Mediationsverfahren
(2010) habe man die Bedenken zurückgestellt und dem Telearbeitsplatz
zugestimmt. Doch nun habe sich erwiesen, dass »Risikominderung« nur
dann gewährleistet sei, wenn Watzal seinen Dienst regelmäßig und
unter Beaufsichtigung – in der Bundeszentrale – absolviere.
Die Vorgeschichte der Hetzjagd auf Ludwig Watzal
geht zurück bis ins Jahr 2004. Damals geriet die Bundeszentrale für
politische Bildung ins Fadenkreuz der Bloggemeinde und Israellobby
um »Honestly Concerned« und Hendrik M. Broder. Sie warfen der bpb
vor, mit Watzal einen politischen »Problemfall« im Haus zu haben, in
dem sich »Israel-kritische Peinlichkeiten« häuften. Kampagnenartig
wurde Watzal diffamiert, der in Funk und Fernsehen ein vielgefragter
Gesprächspartner zum Konflikt zwischen Israel und Palästina war. Mit
ständigen Wiederholungen, Manipulationen von Watzal-Texten,
Fälschungen und Verdrehungen wurde über eigene und andere Medien der
Druck auf den Leiter der Bundeszentrale, Thomas Krüger, erhöht. Ihn
und Broder verbindet eine enge Freundschaft.
Abmahnung statt Unterstützung
Anstatt sich, wie es die Fürsorgepflicht eines
Arbeitgebers vorschreibt, vor seinen international angesehenen
Mitarbeiter zu stellen, übernahm Krüger die Vorwürfe und mahnte den
angestellten Journalisten ab. Watzal verlor seinen Posten als
Redakteur der von der bpb herausgegebenen Zeitschrift »Aus Politik
und Zeitgeschichte«, Beilage zur Wochenzeitung »Das Parlament«,
überdies den Lehrauftrag an der Universität Bonn, Funk und Fernsehen
wandten sich von ihm ab.
Rechtsanwalt Hubert Minz, der Watzal seit Jahren
in dem Streitfall mit der Bundeszentrale vertritt, nannte als
eigentliches Ziel der Kündigung, dass sein Mandant wegen seiner
privaten Publikationen gemaßregelt werden solle. Offenbar werde
erheblicher »Druck von außen« ausgeübt, »von Personen, die Watzal
schaden wollen«. Dem müsse die Bundeszentrale sich widersetzen, in
Watzals und auch im eigenen Interesse. Meinungsfreiheit und
Meinungsvielfalt seien schließlich Kennzeichen dieses Staatswesens.
Neues Deutschland 13. Januar 2012 (Printausgabe)
- Berlin-Ausgabe |
Ein
Leserkommentar im "Neues Deutschland"
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https://www.neues-deutschland.de/artikel/215503.teilerfolg-gegen-mobbing.html?sstr=watzal#comments
Bernd.Kudanek, 13. Jan 2012 10:47
Ludwig Watzal versus political correctness
Herrn Watzal gebührt Hochachtung und Respekt für seinen Mut, gegen
die lügnerische Meinungsmanipulationskrake der heuchlerischhetzenden
Broderschen "Achse des Guten" (
www.achgut.com/dadgdx/ ) anzukämpfen! Ich gratuliere ihm zu
seinem Teilerfolg, wenn er auch die vor allem durch Broder
rufmeuchlerisch geschlagenen Wunden nicht heilt.
Auf Broder paßt wie die Faust auf's Auge die Anklage von Brecht: Wer
die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie
weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher. Er selber
sieht das etwas anders, nämlich: "Ich bin nicht nur zu jeder
Dummheit, ich bin auch zu jeder Geschmacklosigkeit bereit."
Einen solchen Herrn nennt ausgerechnet der Fraktionsvorsitzende der
Linksfraktion im Bundestag, seine Redseligkeit Gregor Gysi, seinen
Freund. Ob hier Rotspoons Großmutter, Jahrgang 1878, den Zeigefinger
heben würde: "Sage mir, mit wem du umgehst und ich sage dir, wer du
bist"?
... im übrigen bin ich der Meinung, daß die rassistische,
kriegstreiberische Politsekte BAK Shalom endlich aus der Partei
entfernt werden |
Eine eigene Meinung darf
man haben
Arbeitsgericht: Kündigung
wegen israelkritischer Äußerung unwirksam
Karin Leukefeld
Quelle -
13.01.2012: Eine eigene Meinung darf man haben (Tageszeitung
junge Welt)
Ein Prozeß vor dem Bonner Arbeitsgericht
zwischen dem Journalisten und Nahostexperten Ludwig Watzal
und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist am
Donnerstag zugunsten Watzals entschieden worden. Die
Bundeszentrale hatte Watzal seinen Telearbeitsplatz
gekündigt, Richterin Boller erklärte das nach einer
mündlichen Verhandlung am Donnerstag für »unwirksam«. Der
Versuch einer gütlichen Einigung war Ende letzten Jahres
gescheitert. Bei einer Kündigung gebe es das nicht, sagte
der Anwalt Watzals, Rechtsanwalt Hubert Minz: »Entweder wird
gekündigt oder nicht.«
Hintergrund der Kündigung war ein bissiger Kommentar über
die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Darin hatte Watzal
die »Niveaulosigkeit« einer Parlamentsdebatte über
angeblichen Antisemitismus in der Linkspartei (25. Mai 2011)
auf seinem privaten Blog »Between the Lines« kommentiert.
Damit zog er unmittelbar den Zorn des Publizisten Henryk M.
Broder auf sich, der Watzal in seiner hämischen Art gleich
am nächsten Tag auf seinem eigenen Blog niederschrieb (Achse
des Guten, »Der rasende Ludwig«). Watzal nahm seinen Beitrag
zwei Tage später aus dem Netz.
Die Kündigung erfolgte schließlich Ende Juli 2010, nachdem
sich Anfang Juli der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in
einem persönlichen Brief an Innenminister Hans-Peter
Friedrich beschwert, und gefordert hatte, Watzal aus der
Bundeszentrale zu entfernen. Dabei ging Uhl nicht auf den
inkriminierten Text vom Mai ein, sondern monierte, daß
Watzal die Zeitschrift Der Semit erwähnt hatte, als sei das
anrüchig.
Die Vorgeschichte der Hetzjagd auf Ludwig Watzal geht zurück
bis ins Jahr 2004. Damals geriet die Bundeszentrale für
politische Bildung ins Fadenkreuz der Bloggemeinde und
Israellobby um »Honestly Concerned« und Henryk M. Broder,
die Watzal wegen kritischer Äußerungen zur Politik Israels
angriffen.
Es sei diese Vorgeschichte, weswegen man den
Telearbeitsplatz gekündigt habe, erklärte der Vertreter der
Bundeszentrale für politische Bildung, Jörg Pieper, nun vor
dem Arbeitsgericht in Bonn. Wegen seiner »israelkritischen
Äußerungen« sei die bpb wiederholt »in schweres Fahrwasser«
geraten. Nach einem Mediationsverfahren (2010) habe man die
Bedenken aber zurückgestellt und dem Telearbeitsplatz
zugestimmt. Doch nun habe sich erneut erwiesen, daß
»Risikominderung« nur dann gewährleistet sei, wenn Watzal
seinen Dienst regelmäßig und unter Beaufsichtigung – in der
Bundeszentrale – absolviere.
Rechtsanwalt Hubert Minz, der Watzal seit Jahren in dem
Streitfall mit der Bundeszentrale vertritt, nannte gegenüber
junge Welt als eigentliches Ziel der Kündigung, daß
sein Mandant wegen seiner privaten Publikationen gemaßregelt
werden solle. Offenbar werde erheblicher »Druck von außen«
ausgeübt, »von Personen, die Watzal schaden wollen«. Dem
müsse die Bundeszentrale sich widersetzen, in Watzals und
auch im eigenen Interesse. Er setze sich so »massiv für
Watzal« ein, weil die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt
»Kennzeichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung«
sei.
Die Richterin am Bonner Arbeitsgericht stellte nun klar, daß
die private Meinungsäußerung des angestellten Journalisten
und Redakteurs kein Grund für Kündigung sei. Der
Telearbeitsplatz für Watzal sei mit der Betreuung seiner
minderjährigen Tochter gerechtfertigt. Dem habe die
Bundeszentrale Ende April 2010 mit einer großzügigen
Gleitzeitvereinbarung selbst zugestimmt.
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Die Jagdaktion gegen Dr. Ludwig Watzal
ist leider kein Einzelfall. Eine Auswahl weiterer
"Jagdveranstaltungen" und ihrer "Jäger"
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