ZIEL:
Das Abkommen will den Konflikt zwischen Israel und Palästinensern
beenden. Am Ende soll eine Zwei-Staaten-Lösung stehen. Bedingung dafür ist, dass
Israel einen palästinensischen Staat anerkennt und dieser wiederum das Existenzrecht
Israels als eigenständigen Staat nicht in Frage stellt.
GRENZEN: Die beiderseitige Grenze basiert auf der Grenzlinie, wie
sie vor dem Sechstagekrieg bestanden hatte. Die Palästinenser erhalten etwa 97,5
Prozent der während des Krieges durch Israel besetzten Gebiete zurück, darunter
den gesamten Gazastreifen. Etwa 2,5 Prozent der Gebiete, im Westjordanland gelegen,
verbleiben bei Israel. Israel gibt im Gegenzug Territorien derselben Größe an die
Palästinenser ab. Der neue palästinensische Staat soll 6241 Quadtratkilometer umfassen.
Ein Korridor soll Palästinensern ungehinderten Reiseverkehr zwischen dem Gazastreifen
und dem Westjordanland erlauben.
JÜDISCHE SIEDLUNGEN: Die im Autonomiegebiet lebenden jüdischen
Siedler werden nach Israel umgesiedelt. Ausnahmen sind eine Siedlung südlich von
Jerusalem und einige Ansiedlungen am Rande von Ost-Jerusalem. Gebäude und Infrastruktur
der verlassenen Ortschaften werden den Palästinensern intakt übergeben. Insgesamt
sollen 124 Quadratkilometer zwischen beiden Staaten ausgetauscht werden.
JERUSALEM: Jerusalem wird die geteilte Hauptstadt von Israelis
und Palästinensern. Die Palästinenser erhalten die Souveränität über die Altstadt
mit Ausnahme des jüdischen Viertels und der Klagemauer. Der Tempelberg, drittheiligste
Stätte des Islam, kommt unter palästinensische Souveränität. Multinationale Truppen
sichern den Zugang von Angehörigen anderer Konfessionen. Juden haben nicht das Recht,
auf dem Tempelberg zu beten.
SICHERHEIT: Israel und Palästinenser verurteilen Terrorismus und
Gewalt in allen ihren Formen. Eine multinationale Friedenstruppe wird gegründet,
um die Einhaltung des Abkommens zu gewährleisten. Der palästinensische Staat wird
demilitarisiert, seine Grenzen werden von einer multinationalen Truppe überwacht.
FLÜCHTLINGE: Beide Parteien erkennen die "Notwendigkeit eines beiderseitigen
Abkommens zur Flüchtlingsfrage" an. Ein Rückkehrrecht der im ersten israelisch-arabischen
Krieg 1948 vertriebenen Palästinenser und ihrer Nachfahren wird nicht erwähnt, Israel
gestattet jedoch einer ungenannten Zahl von Flüchtlingen die Niederlassung auf seinem
Territorium. Zudem sollen Palästinenser für den Verlust ihres Besitzes entschädigt
werden.
GEFANGENE:
Alle vor Mai 1994 im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt inhaftierten Palästinenser
werden unverzüglich freigelassen, ebenso Kinder, Frauen und Häftlinge mit schlechter
Gesundheit. Nach Mai 1994 inhaftierte Palästinenser werden in den 18 Monaten nach
Inkrafttreten des Abkommens auf freien Fuß gesetzt, mit Ausnahme von "besonderen
Fällen", deren Natur nicht präzisiert wird.