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Schluss mit der Kriminalisierung der BDS-Bewegung!
15. Januar 2020

BDS Berlin ruft auf zur
Kundgebung vor dem Deutschen Bundestag
am Freitag, den 31.01.2020 um 16:00 Uhr

Nach der ersten großen Kundgebung am 28. Juni 2019 stehen wir heute wieder vor dem Bundestag, um die gewählten Abgeordneten nicht nur daran zu erinnern, dass auch sie internationalem Recht und den universellen Menschenrechte verpflichtet sind, sondern auch daran, dass Palästinenser*innen die gleichen Rechte zustehen wie allen anderen Menschen auch.

Kommt zahlreich zur Kundgebung
am Freitag, den 31. Januar 2020 um 16:00 Uhr
vor dem Deutschen Bundestag!

 

 

Die Anti-BDS-Resolution des Deutschen Bundestags verstößt gegen Meinungsfreiheit und politische Grundrechte

 

 

 

An den Deutschen Bundestag:
Schluss mit der Kriminalisierung der BDS-Bewegung!

Mehr als ein halbes Jahr nach der Willensbekundung des Deutschen Bundestags gegen die internationale BDS-Bewegung fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erneut auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch im Hinblick auf BDS-Aktionen zu schützen und den Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019 aufzuheben.

BDS Berlin äußerte sich zum Anti-BDS-Beschluss des deutschen Bundestages folgendermaßen:

Der 17. Mai 2019 war ein dunkler Tag für die Meinungsfreiheit in Deutschland und bedeutet für den deutschen Bundestag ein historisches Tief. Alle politischen Parteien des Parlaments haben Absichtserklärungen eingebracht, mit denen der Versuch unternommen wird, die vom Staat Israel begangenen Verbrechen zu legitimieren, darunter auch das der Apartheid – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ganz besonders unsäglich ist der Umstand, dass dabei zur Rechtfertigung der „Kampf gegen Antisemitismus“ bemüht wird.

Die palästinensisch geführte BDS-Kampagne, gegen die sich die Erklärungen richten, hat das Internationale Recht und die universellen Prinzipien der Menschenrechte zur Grundlage. Sie fordert Freiheit für die Palästinenser*innen, die unter militärischer Besatzung leben, Gleichheit für die Palästinenser*innen unter dem israelischen Apartheidregime und Gerechtigkeit für die palästinensischen Flüchtlinge, die seit siebzig Jahren im erzwungenen Exil leben.

Diese Forderungen nach Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit sind die Grundlage jedes gesellschaftlichen Zusammenlebens. Insofern ist es bestürzend zu erleben, dass der gesamte Deutsche Bundestag sich von diesen Werten distanziert und sie für illegitim erklärt hat.

Als Kampagne, die für Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit einsteht, richtet sich BDS unbedingt gegen alle Formen des Rassismus einschließlich des Antisemitismus. Die Vorstellung, dass es nur eine Gruppe von Menschen verdient, als freie und gleiche zu leben, während eine andere, in diesem Fall die Palästinenser*innen, dazu verurteilt sind, ihre Leben im Zustand der Unterdrückung und Rechtlosigkeit zu fristen – das ist der Inbegriff von Rassismus oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Es ist für die deutschen Parteien und Institutionen nicht zu spät, was sie nicht müde werden als ihr Anliegen zu proklamieren, auch tatsächlich zu tun: die Grundsätze des Internationalen Rechts anerkennen und die Meinungsfreiheit schützen. BDS Berlin, 27. Mai 2019   Quelle

 

 





Mandate des Sonderberichterstatters für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, des Sonderberichterstatters für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechtsverteidiger, des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten und des Sonderberichterstatters für die Religions- und Glaubensfreiheit

REFERENZ: AL DEU 3/2019 - 18. Oktober 2019
PALAIS DES NATIONS - 1211 GENF 10, SCHWEIZ
Übersetzt mit DeepL

Exzellenz, Wir haben die Ehre, uns in unserer Eigenschaft als Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, als Sonderberichterstatter für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, als Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechtsverteidiger, als Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten und als Sonderberichterstatter für die Religions- und Glaubensfreiheit gemäß den Resolutionen 34/18, 41/12, 34/5, 1993/2A und 40/10 des Menschenrechtsrates an Sie zu wenden.


In diesem Zusammenhang möchten wir die Regierung Ihrer Exzellenz auf Informationen hinweisen, die wir zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 2019 angenommenen Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen "Entschlossenheit im Widerstand gegen die BDS-Bewegung - Bekämpfung des Antisemitismus" erhalten haben, welche unzulässige Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Redefreiheit, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit beinhaltet.

Nach den vorliegenden Informationen:


Am 15. Mai 2019 wurde dem Deutschen Bundestag der gemeinsame Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen "Entschlossener Widerstand gegen die BDS-Bewegung - Bekämpfung des Antisemitismus" ("der Antrag") vorgelegt.

Am 17. Mai 2019 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag zu.

Der Antrag verurteilt die Argumentationsmuster und Methoden der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS-Bewegung) als antisemitisch. Die Aufkleber der BDS-Bewegung "Don't Buy" werden in dem Antrag ausdrücklich mit dem Slogan "Don't buy from Jews" als Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte aus der Nazizeit "Judenboykott" zitiert.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Antrag, dass viele Kommunen in Deutschland bereits beschlossen haben, der BDS-Bewegung oder Gruppen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, finanzielle Unterstützung und kommunale Räumlichkeiten zu verweigern.

Der Antrag fordert die staatlichen Stellen auf, Räumlichkeiten und Einrichtungen der Bundesregierung nicht für Organisationen zur Verfügung zu stellen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, und fordert die Bundesregierung auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, zu unterstützen.

Der Antrag fordert die Bundesregierung außerdem auf, keine Projekte finanziell zu unterstützen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen, und fordert die Bundesländer, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteure auf, sich diesem Ansatz anzuschließen.

In einem Entwurf des Antrags wurde angeblich ein Satz zum Schutz der Meinungs- und Redefreiheit gestrichen, der lautete "Der kritische Umgang mit der israelischen Regierungspolitik wird durch Meinungs-, Presse- und Meinungsfreiheit geschützt und muss natürlich sowohl in Deutschland als auch in Israel erlaubt sein.

Wir möchten unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der Antrag in seiner Aufforderung an staatliche Stellen, aber auch an Länder, Städte und Gemeinden und andere öffentliche Akteure, finanzielle Unterstützung, Räumlichkeiten oder Einrichtungen für Projekte oder Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppen, die ihre Ziele verfolgen, abzulehnen, eine besorgniserregende Tendenz zur unangemessenen Einschränkung des Rechts auf Meinungs- und Redefreiheit, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit setzt. Damit greift der Antrag in unzulässiger Weise in das Recht der Menschen in Deutschland ein, sich politisch zu betätigen, nämlich die Unterstützung der BDS-Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Wir bringen ferner unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Antrag die friedlichen Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigern, Gruppen und Organisationen, die Menschenrechtsverletzungen als Teil der BDS-Bewegung anprangern, behindern könnte, indem er den bürgerlichen Raum, der ihnen zur Verfügung steht, um legitime Beschwerden zu äußern, schmälert.

Die BDS-Bewegung definiert sich selbst als "eine integrative, antirassistische Menschenrechtsbewegung, die sich prinzipiell gegen alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Antisemitismus und oder Islamophobie, wendet", die sich gegen Unternehmen und Institutionen richtet, die als "Komplizen" der Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch den Staat Israel gelten.

Es ist nicht antisemitisch, die Regierung Israels zu kritisieren. Wo es jedoch Beweise für antisemitische Absichten in Kampagnen, Advocacy oder Praktiken gibt, müssen solche Handlungen verurteilt werden. Wir empfehlen den Staaten, mutmaßliche Manifestationen antisemitischer Hassreden im Hinblick auf den Kontext, den Redner, die Absicht, den Inhalt und die Form einer Handlung im Einklang mit den Ansätzen des Menschenrechtsausschusses und des Aktionsplans von Rabat zu analysieren.

Allgemeine Empfehlung -  Auch die allgemeine Empfehlung Nr. 35 des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung ist in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung.

Wir nehmen die jüngsten Entscheidungen der Landgerichte in Deutschland seit der Annahme des Antrags zur Kenntnis, die zugunsten von Gruppen oder Organisationen entschieden haben, die wegen ihrer Unterstützung der BDS-Bewegung von kulturellen Veranstaltungen ausgeschlossen wurden, unter anderem durch das Verwaltungsgericht Köln am 12. September 2019 (14 L 1765/19) und 18. September 2019 (14 L 1747/19) sowie durch das Landgericht München am 23. September 2019 (12 O 13183/19).

Da es unsere Aufgabe ist, im Rahmen der uns vom Menschenrechtsrat erteilten Mandate alle uns zur Kenntnis gebrachten Fälle zu klären, wären wir Ihnen für Ihre Anmerkungen zu den folgenden Punkten dankbar:

Bitte geben Sie uns zusätzliche Informationen und/oder Kommentare zu den oben genannten Vorgängen.

Bitte informieren Sie darüber, wie die Annahme des oben genannten Antrags den Verpflichtungen Ihrer Exzellenz Regierung im Rahmen der internationalen Menschenrechte entspricht, die Rechte der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, der friedlichen Versammlung und der Vereinigungsfreiheit zu respektieren und zu fördern.

Bitte informieren Sie über den aktuellen Rechtsstatus und den Umfang des Antrags.

Bitte informieren Sie über die Möglichkeiten der Berufung und der Rechtsmittel bei der Verweigerung des Zugangs zu Dienstleistungen als Folge einer Entscheidung, die eine bestimmte Gruppe in den Geltungsbereich dieses Antrags stellt.

Bitte geben Sie an, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger und Organisationen, die Menschenrechtsverletzungen als Teil der BDS-Bewegung anprangern, ihre legitime Arbeit in einem sicheren und ermöglichenden Umfeld und ohne Einschränkungen ausüben können.


Wir würden es begrüßen, wenn wir innerhalb von 60 Tagen eine Antwort erhalten würden. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Mitteilung und jede Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz über die Website zur Berichterstattung über die Kommunikation veröffentlicht. Sie werden anschließend auch in dem üblichen Bericht, der dem Menschenrechtsrat vorgelegt wird, zur Verfügung gestellt werden.

In Erwartung einer Antwort drängen wir darauf, dass alle erforderlichen vorläufigen Maßnahmen ergriffen werden, um die angeblichen Verletzungen zu stoppen und ihr erneutes Auftreten zu verhindern und für den Fall, dass die Untersuchungen die Behauptungen unterstützen oder ihre Richtigkeit nahe legen, die Verantwortlichkeit der für die angeblichen Verletzungen verantwortlichen Person(en) zu gewährleisten.


Bitte akzeptieren Sie, Exzellenz, die Zusicherungen unserer höchsten Wertschätzung.

David Kaye, Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Clement Nyaletsossi Voule, Sonderberichterstatter für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit
Michel Forst, Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechtsverteidiger
Michael Lynk, Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten
Ahmed Shaheed, Sonderberichterstatter für die Religions- und Glaubensfreiheit    Quelle - englischer Text

 


Anhang - Verweis auf die internationalen Menschenrechtsnormen

Im Zusammenhang mit den oben genannten angeblichen Fakten und Bedenken möchten wir die Regierung Ihrer Exzellenz auf die Artikel 19, 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verweisen, der von Deutschland am 17. Dezember 1973 ratifiziert wurde. Die Verpflichtung, diese Rechte zu respektieren und zu gewährleisten, erstreckt sich auf alle Regierungsbereiche, einschließlich der Legislative (Allgemeiner Kommentar Nr. 31, Abs. 4, und Allgemeiner Kommentar Nr. 34, Abs. 7).

Wir erinnern die Regierung Eurer Exzellenz daran, dass alle Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte gesetzlich vorgesehen sein müssen, ein legitimes Ziel verfolgen und im Verhältnis zu dem nach Artikel 19 Absatz 3, Artikel 21 und Artikel 22 Absatz 2 des ICCPR verfolgten Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen.

Der Geltungsbereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist weit gefasst. Artikel 19(2) des ICCPR "schützt alle Formen der Meinungsäußerung und die Mittel zu ihrer Verbreitung", einschließlich des politischen Diskurses, der Kommentierung eigener und öffentlicher Angelegenheiten, der Werbung und der Diskussion über Menschenrechte, wie z.B. Boykottbewegungen (General Comment Nr. 34, Abs. 11 & 28). Boykott wird seit langem als eine legitime Form des politischen Ausdrucks im Rahmen der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung verstanden.

Wir bringen auch unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass einige Bestimmungen des Antrags gegen Artikel 21 des ICCPR verstoßen, der die Versammlungsfreiheit schützt, indem wir die Bundesregierung auffordern, den Zugang zu kommunalen Räumlichkeiten und Einrichtungen zu verweigern und keine Veranstaltungen zu unterstützen, die von der BDS-Bewegung oder mit ihr verbundenen Gruppen organisiert werden. Darüber hinaus nehmen wir zur Kenntnis, dass der Antrag eine breite Sprache spricht, die sich auf eine große Kategorie von Akteuren erstreckt, die durch die Gesetzgebung stigmatisiert werden können

Darüber hinaus verpflichtet das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 22 des ICCPR die Vertragsstaaten, positive Maßnahmen zu ergreifen, um ein günstiges Umfeld für Vereinigungen zu schaffen. Die Staaten haben darüber hinaus die negative Verpflichtung, die Ausübung dieses Rechts nicht unangemessen zu behindern. Vereinigungen, die im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften Ziele verfolgen und Mittel einsetzen, sollten internationalen Rechtsschutz genießen. Vereinigungen sollten unter anderem das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, Informationen zu verbreiten, mit der Öffentlichkeit in Kontakt zu treten und sich vor Regierungen und internationalen Gremien für die Menschenrechte einzusetzen. (A/HRC/20/27, Abs. 63 und 64).

Wir möchten die Regierung Ihrer Exzellenz auch auf die grundlegenden Prinzipien verweisen, die in der Erklärung über das Recht und die Verantwortung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, auch bekannt als die UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger, dargelegt sind. Insbesondere möchten wir auf die Artikel 1 und 2 der Erklärung verweisen, die besagen, dass jeder das Recht hat, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern und anzustreben, und dass jeder Staat die vorrangige Verantwortung und Pflicht hat, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, zu fördern und umzusetzen. Darüber hinaus möchten wir die Regierung Ihrer Exzellenz auf die folgenden Bestimmungen der Erklärung aufmerksam machen:

Artikel 5 (a) und b), die das Recht vorsehen, sich friedlich zu versammeln oder zu versammeln und Nichtregierungsorganisationen, Vereinigungen oder Gruppen zu gründen, sich ihnen anzuschließen und an ihnen teilzunehmen, um die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen;

Artikel 6 Buchstaben b) und c), die das Recht vorsehen, Meinungen, Informationen und Kenntnisse über alle Menschenrechte und Grundfreiheiten frei zu veröffentlichen, zu vermitteln oder an andere weiterzugeben, sowie das Recht, die Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis zu untersuchen, zu erörtern, Meinungen zu bilden und zu vertreten und die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Angelegenheiten zu lenken;

Artikel 13 (b) und (c), der besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, einzeln und in Verbindung mit anderen Ressourcen zu erbitten, zu empfangen und zu nutzen, um auf friedliche Weise die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.   Quelle - englischer Text

 

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