Petition zum Waffenhandel - Keine Waffen nach Nahost!

Wir Bürgerinnen und Bürger protestieren gegen die militärische Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit den Ländern des Nahen Ostens. Wir sind in Sorge um die Sicherheit der Menschen in Palästina, aber auch in Israel, Ägypten, im Libanon, Syrien, und Jordanien. Waffenlieferungen und militärische Zusammenarbeit ermöglichen Besatzung und Krieg und stehen einer gerechten Friedenslösung im Wege.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Handel mit Waffen, Rüstungsgütern und „dual-use“-Produkten mit allen Ländern des Nahen Ostens einzustellen, die am israelisch-palästinensischen Konflikt direkt beteiligt sind. Dies gilt ebenso für Rüstungslieferungen, die für die Empfänger unentgeltlich sind oder anders kompensiert werden. Ebenso muss die Zusammenarbeit mit den Streitkräften dieser Staaten beendet werden, etwa zum Zweck der Ausbildung im Häuser- und Tunnel-Kampf.

Dies bezieht sich auf die Staaten Israel, Ägypten, Libanon, Syrien, Jordanien sowie auf Palästina.

Der Bundestag und die in ihm vertretenen Parteien werden alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die Bundesregierung und den Bundessicherheitsrat zu einer Umsetzung dieses Beschlusses zu bewegen.

Der Bundestag wird außerdem in seiner Politik gegenüber den Ländern des Nahen Ostens darauf achten, dass Völkerrecht und Menschenrechte eingehalten werden. Der Bundestag wird alle Maßnahmen zu einer friedlichen Lösung des Konflikts auf bilateraler und internationaler Ebene unterstützen. Die Lösung muss mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten im Einklang sein und durch gleichberechtigte Verhandlungen zwischen dem Staat Israel und seinen arabischen Nachbarn, insbesondere dem bereits von 137 UNO- Mitgliedsstaaten anerkannten Staat Palästina, erzielt werden.

Unterstützt durch:

• Kooperation für den Frieden
• Deutscher Koordinationskreis Palästina Israel für ein Ende der Besatzung und einen gerechten Frieden in Nahost

• IPPNW
• pax christi – Deutsche Sektion e. V.
• Versöhnungsbund
• DFG-VK
• Jüdische Stimme für gerechten Frieden e.V.
• Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.
• Aachener Friedenspreis e.V.
• IALANA
• RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)
• Forum Friedensethik (FFE) in der Evangelischen Landeskirche in Baden
• Internationale Liga für Menschenrechte
• Palästinensische Gemeinde Deutschland
• AG Palästina/Frankfurt
• Palästina Forum Nahost Frankfurt
• Komitee für Grundrechte und Demokratie
• AG Friedensforschung Kassel
• Bundesausschuss Friedensratschlag
• LAG Frieden und Internationale Politik
(in der Partei DIE LINKE, Bayern)
• Palästina/Nahost-Initiative Heidelberg
• Nürnberger Evangelisches Forum für den Frieden (NEFF)

  

Petition zum Waffenhandel Anlage 2

Keine Waffen nach Nahost!

Begründung

Nach Artikel 26 Absatz 2 des Grundsgesetz der Bundesrepublik Deutschland entscheidet die Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden…“

Für das Regierungshandeln hat sich die deutsche Bundesregierung im Januar 2000 folgende, bis heute nicht aufgehobenen Prinzipien gegeben:
„Politische Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“

I. Allgemeine Prinzipien

3. Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

4. In eine solche Prüfung der Menschenrechtsfrage werden Feststellungen der EU, des Europarates, der Vereinten Nationen (VN), der OSZE und anderer internationaler Gremien einbezogen. Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen werden ebenfalls
berücksichtigt.

III. Sonstige Länder

4. Genehmigungen für Exporte nach KWKG und/oder AWG kommen nicht in Betracht, wenn
die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei bewaffneten internen
Auseinandersetzungen und bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs zu innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.

5. Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder,
- die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,
- in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.

Lieferungen an Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen
eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht, scheiden deshalb grundsätzlich aus, sofern nicht ein Fall des Artikels 51 der VN-Charta vorliegt.“

(Ende des Zitats)

Im Sinne der Friedensförderung ist eine strikte Beachtung dieser Prinzipien zu fordern, darüber hinaus im Gegenzug auch der Waffen- und Rüstungsimport aus den fraglichen Ländern zu untersagen. Quelle